Vollstreckung eines im Ausland gegen den Halter verhängten Bußgeldes kann abgewendet werden
Bei Verkehrsvergehen muss in Deutschland derjenige ermittelt werden, der den Verkehrsverstoß begangen hat, also der Fahrer. Für die Verhängung eines Bußgeldes einfach auf den Halter abzustellen, ist hier nicht möglich. Die verschuldensunabhängige Halterhaftung in Bußgeldsachen ist dem deutschen Recht unbekannt.
Viele EU-Mitgliedsstaaten haben für Verkehrsvergehen jedoch neben der Fahrerhaftung ebenfalls eine Halterhaftung gesetzlich geregelt. Da also ein Bußgeld auch gegen den Halter verhängt werden kann, auch wenn dieser den konkreten Verstoß gar nicht begangenen hat, stellt sich die Frage, ob das ausländische Bußgeld – wieder zurück in Deutschland – hier auch vollstreckt wird.
Grundsätzlich gilt: Geldstrafen, die von Mitgliedstaaten verhängt wurden, werden im Wege der Vollstreckungshilfe auch in Deutschland durch nationale Behörden vollstreckt.
Wenn allerdings eine Geldstrafe gegen den Halter eines Fahrzeuges verhängt wurde, weil dies nach den gesetzlichen Vorschriften in dem jeweiligen Mitgliedstaat möglich ist, hat der Halter die Möglichkeit, die Vollstreckung gegen ihn abzuwenden.
Gem. § 87b IRG ist die innerstaatliche Vollstreckung einer in einem Mitgliedsstaat verhängten verschuldensunabhängigen Geldstrafe nämlich dann unzulässig, wenn der Betroffene in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte einzuwenden, für die Handlung, die zu dem Bußgeld geführt hat, nicht verantwortlich zu sein und er dies gegenüber der sog. Bewilligungsbehörde (= Bundesamt für Justiz) geltend macht.
Die Vollstreckung in Deutschland kann damit abgewendet werden. Das Bußgeld kann jedoch bei einer erneuten Einreise in den jeweiligen Mitgliedsstaat von den dortigen Behörden vollstreckt werden, wenn nicht die Verjährung der Vollstreckung nach den dort geltenden Vorschriften eingetreten ist.
Werden Sie als Halter eines Kfz für ein Bußgeld in Anspruch genommen, obwohl Sie den Verkehrsverstoß selbst gar nicht begangen haben, haben Sie es selbst in der Hand, ob das Bußgeld in Deutschland vollstreckt werden kann oder nicht. Bleiben Sie also nicht untätig.
Wir helfen Ihnen gerne.
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