Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung am 04. September 2020 (10 U 18/20) entschieden, dass man sich auch durch eine einstweilige Verfügung gegen jegliche Art von Werbemails wehren kann, beispielsweise auch solche, mit denen sie ein anderes Unternehmen (im konkreten Fall: Amazon) bewehrten sollen.
Die ganze Entscheidung können Sie bei uns jederzeit kostenlos abfragen.