Opfer darf Stalker zu Beweiszwecken fotografieren.
Sachverhalt:
Das Opfer war 4 Jahre lag Lebenspartnerin des Stalkers. Nach der Trennung begann der Stalker überall dem Opfer aufzulauern und ihm in der Wohnung, auf öffentlichen Plätzen etc. nachzustellen.
Es kam zu mehreren Gerichtsverfahren. Man verpflichtete sich gegenseitig keinen Kontakt mehr zu unterhalten und auch Abstand zu wahren.
Der Stalker hielt sich nicht daran, sondern versuchte erneut das Opfer, das zwischenzeitlich umgezogen war, zu kontaktieren und ihm aufzulauern, auch am Arbeitsplatz. Das Opfer fotografierte in mehreren Einzelbilder eine solche Situation.
Gründe:
Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass das Opfer zu Recht die Fotos zu Beweiszwecken gemacht hatte, weil die Übergriffe des Stalkers in der Regel ohne Zeugen stattfanden und ansonsten Beweisnot bestand und sich der Stalker ja durch einen gerichtlichen Vergleich verpflichtet hatte, das Stalking zu unterlassen. Ergebnis
Der Stalker konnte nichts gegen die Fotos unternehmen und das Opfer somit seine Beweise sichern.
Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin mit Beschluss vom 27. April 2021 — 16 WF 27/21 (NZFam 2021, 501) können Sie kostenfrei über info@kanzleiborn.de bei uns anfordern.