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Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer ist rechtmäßig. BAG, 2 AZR 457/20, Urteil vom 20. Mai 2021 (NJW 2021, 2602).

Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer war seit mehreren Jahren beschäftigt. Er hatte Urlaubsansprüche angesammelt, den Urlaub aber noch nicht genommen. Aus Angst vor Verfall der Urlaubsansprüche beurlaubte er sich selbst. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.

Gründe:

Das Bundesarbeitsgericht führt aus, dass der eigenmächtige Antritt eines vom Arbeitgeber nicht gewährten Urlaubs durch den Arbeitnehmer ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist, da dies eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall noch nicht mal vorher abnahmen. Die Kündigung war rechtens.

Das Urteil können Sie mit vollständigem Text kostenlos bei uns anfordern.

Post Author: Florence Menzel