Unzulässige Datenverarbeitung bei vorab angekreuzten Kästchen.
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Verbrauchern bei Verträgen im Internet:
Eine Telefongesellschaft hatte bei Vertragsabschluss im Internet verlangt, dass der Kunde mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden ist. Im Formular war dieses Einverständnis bereits vorab angekreuzt durch die Telefongesellschaft. Ein solcher Vertrag ist unwirksam, so der EuGH in seinem Urteil vom 11.11.2020, C-61/19 (Orange România SA/ANSPDCP). Der Kunde musste nicht zahlen.
Die Entscheidung, abgedruckt in NJW 2021, 841, kann jederzeit kostenlos bei uns angefordert werden.