Wenn Sie Unterhaltsansprüche geltend machen oder gegen Sie erhobene Ansprüche überprüfen möchten, so ist eine exakte Berechnung nur möglich, wenn Sie uns
- Nachweise über Ihre Einkünfte in den vergangenen 12 Monaten
- den jüngsten Einkommenssteuerbescheid
- Nachweise über die Einkünfte Ihres Ehegatten in den vergangenen 12 Monaten
- den jüngsten Einkommenssteuerbescheid Ihres Ehegatten
- (sollten sie getrennt veranlagt werden)
- die persönlichen Daten Ihrer Kinder, insbesondere Alter und gegebenenfalls
- deren eigenes Einkommen
- entuell bereits vorhandene Zahlungstitel (Schuldanerkenntnis oder Urteil)
vorlegen. Sollten Sie nicht alle Unterlagen zusammen stellen können, insbesondere nicht die Ihres Ehegatten, ist das kein Problem. Wir werden diesen dann zur Auskunft und Erteilung von Kopien dieser Unterlagen auffordern.