Mietwagenkosten
Das Oberlandesgericht Dresden hat in einer Entscheidung vom 04. November 2020, 1 U 995/20, entschieden, dass die erforderlichen Mietwagenkosten vom Gericht geschätzt werden können und zwar nach dem arithmetischen Mittel der Fraunhofer Liste und des Schwacke-Mietpreisspiegels.
Das bedeutet eine wesentliche Verkürzung von Prozessen in Verkehrsunfallsachen, da der Richter nicht mehr ein teures und langwieriges Sachverständigengutachten einholen muss, sondern nach den veröffentlichen Listen schätzen kann.
Die ganze Entscheidung in NJW RR 2021, 98 ff., können Sie bei uns kostenlos anfordern.