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Mietzahlung trotz Corona

Am 12. Januar 2022 hat der BGH entschieden, dass trotz Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts wegen der COVID-19-Pandemie die Pflicht zur Mietzinszahlung grundsätzlich aufrechterhalten bleibt.

Sachverhalt:

Es bestand seit September 2013 ein Mietvertrag über Verkaufs- und Lagerräume eines Einzelhandelsgeschäftes. Im Mietvertrag war unter anderem folgendes geregelt:

„Wenn die Gas-, Strom- und Wasserversorgung oder Entwässerung durch eine nicht von dem Vermieter zu vertretenem Umstand unterbrochen wurde oder wenn Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen eintreten, steht dem Mieter ein Recht auf Mietminderung oder Schadensersatz nicht zu.“

Im März 2020 erließ das zuständige Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Allgemeinverfügung zum Infektionsschutz, die beinhaltete, dass alle Geschäfte geschlossen werden mussten, die nicht zum Grundbedarf gehörten. Daraufhin zahlte der Mieter die April-Miete 2020 nicht. Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter recht.

Begründung:

Die Schließung aufgrund behördlicher Anordnung ist kein Mangel der Mietsache, die dem Mieter zur Mietkürzung berechtigt. Eine Betriebsuntersagung ist ein Verwendungsrisiko des Mieters. Eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht, da die Risikoverteilung auf Seiten des Mieters liegt und sich als allgemeines Lebensrisiko darstellt. Allerdings kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, in jedem Fall muss sich der Mieter anrechnen lassen, was er an staatlicher Hilfe im Falle der Pandemie bekommen hat und das Festhalten an dem Vertrag muss unzumutbar sein. Der Mieter ist in der Pandemie dadurch geschützt, dass der Gesetzgeber die Kündigungsmöglichkeit wegen Zahlungsverzuges erschwert hat.

Unser Rat an Vermieter:

Auf jeden Fall Mietrückstände einklagen, unter Hinweis auf die genannte Entscheidung.

Unser Rat an Mieter:

Auf jeden Fall eine Anpassung der Miethöhe verlangen.

Die Entscheidung vom 12. Januar 2022 des BGH, XII ZR 8/21, BeckRS 2022, 48, kann hier bei uns kostenfrei angefordert werden.

Post Author: Florence Menzel