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Adalbert-Stifter Weg 9 65307 Bad Schwalbach

Haftung für Abgasmanipulation auch bei Gebrauchtwagenkauf

Sachverhalt:

Der Käufer erwarb bei einem Autohaus ein gebrauchtes Fahrzeug. In dieses war eine illegale Steuerungssoftware zur Manipulation der Abgaswerte eingebaut. Der Käufer wollte sein Geld zurück, gegen Rückgabe des Autos.

Begründung:

Der BGH hat klar entschieden, dass bei Einbau einer Manipulationssoftware, wie bei dem Dieselskandal, nicht nur Neufahrzeuge, sondern auch auch Gebrauchtfahrzeuge zurückgegeben werden können, weil der Käufer bei Kenntnis des Sachverhalts das Fahrzeug gar nicht erworben hätte. Das gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge.

Das Urteil vom 18. Mai 2021, VI ZR 452/19, können Sie kostenlos bei uns anfordern

Post Author: Florence Menzel