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Adalbert-Stifter Weg 9 65307 Bad Schwalbach

Rückerstattungsanspruch von  Mitgliedsbeiträgen während coronabedingter vorübergehender Schließung der Vereinsanlagen ?

Sachverhalt:

Der Kläger ist Mitglied eines Golfclubs. Die Clubanlage konnte wegen der Corona-Pandemie einige Monate nicht bespielt werden. Der Kläger verlangt von seinem Golfclub die anteiligen Mitgliedsbeiträge zurück.

Das Landgericht Stuttgart hat das Begehren zurückgewiesen.

Gründe:

Das Landgericht Stuttgart ist der Auffassung, dass die Benutzung der Golfanlage weder unmöglich war, noch eine Störung der Geschäftsgrundlage vorgelegen habe. Das Risiko der coronabedingten Schließung habe das Mitglied des Golfclubs aufgrund angemessener Risikoverteilung zu tragen. Das Landgericht weist darauf hin, dass auch jedes Mitglied eines Golfclubs damit rechnen müsse, dass die Benutzung des Golfplatzes nicht an 365 Tage im Jahr möglich ist. Es gibt auch wetterbedingte Einschränkungen, die jedes Mitglied hinnimmt. Deshalb kommt eine Rückzahlung der Beiträge nicht in Betracht.

Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (4. Zivilkammer), Hinweisbeschluss vom 02.03.2021 — 4 S 185/20 (BeckRS 2021, 8178) können Sie kostenfrei über info@kanzleiborn.de bei uns anfordern.

Post Author: Florence Menzel