Keine Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers zur Schadensminderung
In Zeiten knapper Kassen kommen Versicherungen auf tolle Ideen zur Kosteneinsparung:
So hatte eine Haftpflichtversicherung eines schädigenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall sich geweigert den Schaden zu bezahlen, mit der Begründung, der Geschädigte könne ja seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.
Hier hat der BGH einen Riegel vorgeschoben:
Bei klarer Haftungslage muss der Geschädigte nicht auf seine eigene Kaskoversicherung zurückgreifen, um die Versicherung des Schädigers zu entlasten.
Urteil des BGH vom 17.11.2020, VI ZR 569/19. Die vollständige Entscheidung können in NJW 2021, 694, können Sie jederzeit kostenlos bei uns anfordern.