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Adalbert-Stifter Weg 9 65307 Bad Schwalbach

Vorsicht bei Räumungsvergleichen!

Eine Kirchengemeinde hatte eine Wohnung in Rahmen eines Dienstverhältnisses an einen Mitarbeiter vermietet. Nach dem Vertrag sollte das Mietverhältnis mit der Pensionierung enden. Die Parteien verhandelten über eine Verlängerung und einigten sich auf ein Auszugsdatum. Der Mieter machte dann geltend, er habe sich beim Vergleich geirrt. Das Gericht fand, dass die Formulierungen im Vergleich nicht eindeutigen seien und der Mieter weiter wohnen könne. Das bedeutet, gerade bei einem institutionellen Vermieter, also Behörde oder Unternehmen, praktisch eine Verlängerung auf Lebenszeit.

Einzelheiten der Entscheidung des BGH vom 11. November 2020, VIII ZR 191/18, können Sie in Form des gesamten Urteils aus NJW RR 2021, 84, jederzeit bei uns kostenlos bei uns anfordern.

Post Author: Florence Menzel