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Adalbert-Stifter Weg 9 65307 Bad Schwalbach

Kündigung wegen Eigenbedarf:

Vorratskündigung unzulässig, Schadensersatz für Mieter:

Ein Hauseigentümer kündigt dem Mieter wegen Eigenbedarf, weil die betagte Mutter

Hier hatte der Sohn einer Hotelbesitzerin einen Mietvertrag mit Mietern seines Hauses wegen Eigenbedarf gekündigt, weil die betagte Mutter in das Haus einziehen wollte und ihre große Wohnung im Hotel aufgeben wollte.

Das Landgericht Wiesbaden hielt die Kündigung als „Vorratskündigung“ für unwirksam.

Die Hotelbesitzerin hätte erst klären müssen, was mit ihren verbliebenen Räumlichkeiten im Hotel wird, ehe das Mietverhältnis mit den Mietern des Hauses des Sohnes gekündigt werden konnte. Das Gericht hat den Mietern Schadensersatz zugesprochen, weil sie im Vertrauen auf die Richtigkeit der Kündigung ausgezogen waren und im Zusammenhang dessen Aufwendungen hatten.

(LG Wiesbaden vom 25.11.2020 3 S 93/20)

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Mietminderung:

Einem Mieter steht eine Mietminderung von 10% nicht zu bei Lärmbelästigung vom Nachbargrundstück, wenn der Vermieter keine Möglichkeit hat, die Lärmbelästigung selbst gegenüber dem Nachbarn abzuwehren, also bei genehmigten Bauprojekten.

(BGH vom 29.04.2020 VIII ZR 31/18)

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Nebenkosten:

Zwar muss der Vermieter nach wie vor die Gesamtkosten des Hauses in der Abrechnung darstellen nebst dem Verteilungsschlüssel und dem für den Mieter geltenden Betrag abzüglich der Vorauszahlungen. Der Umlageschlüssel muss aber nur dann erläutert werden, wenn er nicht aus sich heraus verständlich ist oder von einem vereinbarten Umlageschlüssel abweicht.

(BGH vom 29.01.2020 VIII ZR 244/18)

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Betriebskostenverordnung:

Immer wieder diskutiert wird die Frage, welche Betriebskosten nun umlegungsfähig sind, insbesondere beim Gewerberaummietvertrag. Hier hilft ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung im Mietvertrag. Man kann also einfach darauf verweisen, dass alle Kosten nach der Verordnung umgelegt werden. Damit gelten sie als vereinbart.

(BGH vom 08.04.2020 XII ZR 120/18)

Post Author: Florence Menzel